Neben der Geschäftsführung gehört der Betriebsrat zu den wichtigsten Stakeholdern, der berücksichtigt und vor allem mitgenommen werden muss, wenn eLearning Einzug ins Unternehmen hält. Durch das Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) stehen dem Betriebsrat nämlich umfassende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte zu, wenn es um betriebliche Weiterbildung geht, insbesondere wenn diese IT-gestützt ist. Auch wenn man es oft nicht gern hören mag, bei betrieblicher Weiterbildung führt kein Weg am Betriebsrat vorbei.
Was bedeutet das jetzt konkret für die Praxis: Welche Informationen müssen dem Betriebsrat von wem in welcher Form zur Verfügung gestellt werden? Was sollte in Betriebsvereinbarungen geregelt werden, was nicht? Welche Abstimmungsebenen gibt es und welche Prozesse und Templates sollten etabliert werden?
Damit die Zusammenarbeit von Anfang an strukturiert und konstruktiv abläuft, benötigen Sie die richtige Vorgehensweise und das Wissen, welche Bereiche kniffliger sind als andere.
Mehr Praxis-Know-How diesem Weiterbildungs-Knackpunkt für E-Learning Verantwortliche biete ich beispielsweise mit diesem ein-tägigen Seminar.